Wann liegt unzulässige E-Mail Werbung vor?
Unzulässige E-Mail Werbung (sog. „Spam“) ist immer dann gegeben, wenn E-Mails ohne Einwilligung oder gegen den klar geäußerten Widerspruch an eine Person gesendet werden. Es gibt allerdings auch gesetzliche Ausnahmen, in denen E-Mail Werbung auch ohne Einwilligung versendet werden dürfen. Das Vorliegen von „Spam“ klären wir im Rahmen der Prüfung Ihres E-Mail Spams!
Zahle ich auch, wenn die Prüfung ergibt, die E-Mail Werbung war zulässig?
Nein, wir prüfen Ihren Fall zunächst auf Vorliegen der rechtlichen Voraussetzungen von „Spam“. Nur falls die Prüfung positiv ausfällt, verfolgen wir die Abmeldung vom Newsletter anwaltlich.
Was ist der Widerrufsbutton?
Der Widerrufsbutton ist eine Pflichtfunktion für Unternehmen, die Fernabsatzverträge über digitale Plattformen anbieten. Er ermöglicht Verbrauchern, ihr gesetzliches Widerrufsrecht (14-tägige Widerrufsfrist) mit wenigen Klicks auszuüben – genauso einfach, wie der Vertrag ursprünglich abgeschlossen wurde.
Auf welcher rechtlichen Grundlage basiert der Widerrufsbutton?
Die Pflicht ergibt sich aus der EU-Richtlinie 2023/2673, die die bisherige Verbraucherrechterichtlinie (2011/83/EU) um den neuen Artikel 11a ergänzt. Die Mitgliedstaaten mussten die Richtlinie bis zum 19. Dezember 2025 in nationales Recht umsetzen; die Pflichten gelten ab dem 19. Juni 2026.
Für welche Verträge gilt der Widerrufsbutton?
Die Pflicht gilt für Fernabsatzverträge, die über eine Online-Benutzeroberfläche (Website, mobile Website oder App) abgeschlossen werden und den Kauf von Waren, Dienstleistungen, digitalen Inhalten (z. B. Filme, MP3-Dateien) sowie Abonnements betreffen, sofern dafür ein gesetzliches EU-Widerrufsrecht besteht.
Welche Verträge sind vom Widerrufsbutton ausgenommen?
Nicht erfasst sind Verträge, die nicht über eine digitale Schnittstelle abgeschlossen werden (z. B. per Telefon, E-Mail oder persönlich). Auch gesetzliche Ausnahmen vom Widerrufsrecht bleiben bestehen, etwa bei maßgeschneiderten oder verderblichen Waren, Hotelbuchungen für bestimmte Termine oder digitalen Inhalten, bei denen der Verbraucher explizit auf sein Widerrufsrecht verzichtet hat.
Wie muss der Widerrufsbutton gestaltet und platziert sein?
Er muss auf der Online-Benutzeroberfläche kontinuierlich und leicht zugänglich sein – nicht versteckt in AGB, langen Menüs oder hinter einem Login. Er muss klar beschriftet sein (z. B. „Vertrag widerrufen“) und sich visuell abheben, etwa durch kontrastierende Farben.
Wie funktioniert der zweistufige Widerrufsprozess?
Nach dem Klick auf „Vertrag widerrufen“ gelangt der Verbraucher auf eine Bestätigungsseite, auf der nur notwendige Angaben (Name, Vertragsnummer, E-Mail-Adresse) abgefragt werden. Anschließend wird der Widerruf über eine zweite Schaltfläche „Widerruf bestätigen“ eingereicht.
Darf der Widerruf an einen Login geknüpft sein?
Grundsätzlich nicht. Passwörter oder Logins dürfen keine Voraussetzung für den Widerruf sein, es sei denn, der Vertragsabschluss selbst erforderte zwingend ein Kundenkonto. Selbst in diesem Fall ist eine Minimierung solcher Hürden geboten.
Wie lange muss der Widerrufsbutton verfügbar sein?
Er muss mindestens während der gesamten gesetzlichen Widerrufsfrist (in der Regel 14 Tage) zugänglich sein. Eine dauerhafte Verfügbarkeit gilt laut deutschem Gesetzgeber nicht als Verlängerung des Widerrufsrechts, bedeutet aber, dass Unternehmen auch rechtlich unbegründete Widerrufsanträge entgegennehmen und formell ablehnen müssen.