Er muss mindestens während der gesamten gesetzlichen Widerrufsfrist (in der Regel 14 Tage) zugänglich sein. Eine dauerhafte Verfügbarkeit gilt laut deutschem Gesetzgeber nicht als Verlängerung des Widerrufsrechts, bedeutet aber, dass Unternehmen auch rechtlich unbegründete Widerrufsanträge entgegennehmen und formell ablehnen müssen.