Unzulässige E-Mail Werbung (sog. „Spam“) ist immer dann gegeben, wenn E-Mails ohne Einwilligung oder gegen den klar geäußerten Widerspruch an eine Person gesendet werden. Es gibt allerdings auch gesetzliche Ausnahmen, in denen E-Mail Werbung auch ohne Einwilligung versendet werden dürfen. Das Vorliegen von „Spam“ klären wir im Rahmen der Prüfung Ihres E-Mail Spams!