Nicht erfasst sind Verträge, die nicht über eine digitale Schnittstelle abgeschlossen werden (z. B. per Telefon, E-Mail oder persönlich). Auch gesetzliche Ausnahmen vom Widerrufsrecht bleiben bestehen, etwa bei maßgeschneiderten oder verderblichen Waren, Hotelbuchungen für bestimmte Termine oder digitalen Inhalten, bei denen der Verbraucher explizit auf sein Widerrufsrecht verzichtet hat.