Welche Kosten entstehen bei einer Beauftragung von KANZLEI.ONLINE?
Die Transparenz der Ihnen bei Beauftragung entstehenden Kosten hat für uns oberste Priorität. Die Ihnen entstehenden Kosten werden daher vor Beauftragung verbindlich vereinbart. So entsteht kein Kostenrisiko für Sie! Wir bieten unsere Leistungen in aller Regel für einen verbindlichen Festpreis (Pauschalhonorar) an. Bei dynamischen Beratungen erfolgt die Abrechnung nach Zeitaufwand auf Basis eines fest vorab […]
Warum müssen wir die Anzahl unserer Mitarbeiter angeben?
Ganz einfach: das Lizenzmodell zu unserer Hinweisgeber-Lösung richtet sich nach der Anzahl der Mitarbeiter bei Ihnen. Daher ist die Angabe der Mitarbeiter verpflichtend.
Was kostet es mich, wenn KANZLEI.ONLINE als externe Meldestelle auftritt?
Für das reine Auftreten als externe Meldestelle zahlen Sie nichts. Sofern Meldungen über die Hinweisgeberstelle eingehen, und wir diese für Sie bearbeiten, berechnen wir diese nach unserem Stundensatz.
Ist eine Hinweisgeber-Lösung für uns verpflichtend?
Das kommt darauf an: nur Unternehmen mit mindestens 50 Mitarbeitenden sind gesetzlich verpflichtet, interne Meldestellen einzurichten. Verstöße können zu Bußgeldern und erheblichen Reputationsschäden führen.
Können Hinweise in der Hinweisgeber-Lösung von KANZLEI.ONLINE wirklich anonym abgegeben werden?
Ja. Unsere Lösung ermöglicht vollständig anonyme Meldungen und einen geschützten Dialog mit Hinweisgebern – technisch und rechtlich sauber umgesetzt.
Müssen wir die eingehenden Hinweise bearbeiten oder übernimmt das KANZLEI.ONLINE?
Das entscheiden Sie! Sie können die Bearbeitung intern durch benannte Personen vornehmen oder extern durch uns als anwaltliche Meldestelle. Beide Varianten erfüllen die gesetzlichen Anforderungen.
Was genau kann ich über checked.de prüfen?
Über checked.de können Sie bereits heute vieles prüfen lassen, was rechtlich relevant ist, bevor es zum Risiko wird: Abmahnungen, Sales- & Marketing-Aktionen (z. B. Gewinnspiele, Werbeanzeigen), Online-Bewertungen und Verträge. Sie laden einfach den Sachverhalt hoch – ein spezialisierter Anwalt prüft und gibt Ihnen eine klare, verständliche Einschätzung inklusive Handlungsempfehlung.
Wie schnell erhalte ich ein Angebot nach Absendung meiner Anfrage?
Sie erhalten ein Angebot zur Prüfung Ihres Vorhabens innerhalb von 24 Stunden, in der Regel sogar viel schneller. Bei besonders zeitkritischen Themen (z. B. Abmahnungen oder Fristen) wird die Prüfung priorisiert. Sie wissen also schnell, wo Sie stehen – und was zu tun ist.
Muss ich etwas bezahlen, wenn ich eine Anfrage sende?
Nein! Wir prüfen zunächst ihre Anfrage und erstellen auf dieser Basis ein Angebot für Sie. Dieses übersenden wir Ihnen per E-Mail und Sie können sich in Ruhe überlegen, ob Sie dieses annehmen möchten. Erst wenn Sie sich für das Angebot entscheiden, sind Sie vertraglich an uns gebunden.
Wie schnell erhalte ich mein Prüfergebnis nach Annahme des Angebots?
Das kommt auf die jeweilige Prüfanfrage von Ihnen an. In der Regel können wir die Anfragen innerhalb kürzester Zeit (2-3 Werktage) vollständig bearbeiten. Das hängt u.a. davon ab, ob uns alle Informationen von Ihnen zur Verfügung gestellt wurden. Wenn eine Prüfung länger dauert als gewöhnlich, informiern wir Sie entsprechend.