Das kommt darauf an: nur Unternehmen mit mindestens 50 Mitarbeitenden sind gesetzlich verpflichtet, interne Meldestellen einzurichten. Verstöße können zu Bußgeldern und erheblichen Reputationsschäden führen.
Das kommt darauf an: nur Unternehmen mit mindestens 50 Mitarbeitenden sind gesetzlich verpflichtet, interne Meldestellen einzurichten. Verstöße können zu Bußgeldern und erheblichen Reputationsschäden führen.