Die Transparenz der Ihnen bei Beauftragung entstehenden Kosten hat für uns oberste Priorität.
Die Ihnen entstehenden Kosten werden daher vor Beauftragung verbindlich vereinbart. So entsteht kein Kostenrisiko für Sie!
Wir bieten unsere Leistungen in aller Regel für einen verbindlichen Festpreis (Pauschalhonorar) an.
Bei dynamischen Beratungen erfolgt die Abrechnung nach Zeitaufwand auf Basis eines fest vorab vereinbarten Stundensatzes. Auf Wunsch kann auch hier ein Budgetrahmen oder Kostendeckel festgelegt werden.
Eine Abrechnung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) erfolgt, wenn dies gesetzlich vorgesehen, dies ausdrücklich gewünscht ist (z. B. in gerichtlichen Verfahren) oder wir keine Vergütungsvereinbarung mit Ihnen vereinbart haben.