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„Klimaneutral“, „nachhaltig“, „öko“ – was ab Herbst 2026 verboten ist und was nicht

Wer im Marketing auf Begriffe wie „klimaneutral“ oder „nachhaltig“ setzt, hat das bisher oft getan, ohne genau zu wissen, was er damit juristisch auslöst. Mit der EmpCo-Richtlinie (EU 2024/825) schafft die EU nun einen verbindlichen Rahmen für Nachhaltigkeitswerbung, der durch das Dritte UWG-Änderungsgesetz – in deutsches Recht überführt wurde. Ab dem 27. September 2026 gelten die neuen Regeln verbindlich und ohne weitere Übergangszeit.

Neue Kennzeichnungspflichten für KI-generierte Inhalte

Ab 2. August 2026 müssen KI-generierte oder -manipulierte Inhalte im Internet klar erkennbar gekennzeichnet werden, wenn sie so realistisch sind, dass Nutzer sie ohne Hinweis nicht als künstlich erzeugt identifizieren könnten.