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Ja. Eine eingetragene Marke ist zeitlich befristet und muss aktiv verlängert werden.
Der Markenschutz gilt jeweils 10 Jahre ab dem Anmeldetag und kann anschließend beliebig oft um weitere 10 Jahre verlängert werden – vorausgesetzt, die Verlängerungsgebühren werden fristgerecht gezahlt.

Erfolgt keine rechtzeitige Verlängerung, erlischt der Markenschutz automatisch. Die Marke kann dann von Dritten neu angemeldet werden.

Eine rechtzeitige Überwachung der Fristen ist daher essenziell, um den Schutz und den Markenwert dauerhaft zu erhalten.

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